WIR BEWEGEN MÖLKAU
Liebe Mitglieder,
wie ihr sicher schon alle mitbekommen habt, stehen ab Montag, 02.11.2020 zunächst bis auf Weiteres wieder Einschränkungen wie Nutzungsverbote u.a. von kommunalen Sportanlagen (für uns: Sportpark, Kegelbahn, Kleine Sporthalle, Schulsporthallen) an.
Somit schließen wir zum wiederholten Mal alle von uns gepachteten Sportstätten (Sportpark, kleine Turnhalle, Kegelbahn) für jedwede Nutzung und untersagen den Sportbetrieb (also Training unf Wettkämpfe) im Rahmen des Vereinssports des SV Mölkau 04. Die Maßnahme tritt am 2. November 2020 in Kraft und gilt bis auf Widerruf.
Vielen Dank für euer Verständnis.
Der Vorstand
Hygieneregeln für den Sportpark Mölkau
Wir weisen darauf hin, dass die allgemeinen Hygieneregeln im Sportpark Mölkau einzuhalten sind. Bitte achtet also auf Abstand und die Hust- und Nies-Etikette.
Personen mit verdächtigen Symptomen (Erkältung, Fieber, Husten) dürfen das Sportgelände nicht betreten bzw. müssen dieses sofort verlassen. Die maximale Zuschaueranzahl ist auf 50 Personen beschränkt. Personen, die nicht zur Einhaltung der Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden vom Sportgelände verwiesen.
Im Rahmen der Kontaktverfolgung ist es notwendig, dass jeder Zuschauer seine Kontaktdaten auf den ausliegenden Formularen hinterläßt. Ihr könnt das Formular bereits ausgefüllt mitbringen oder im Sportpark Mölkau ausfüllen.
Bitte akzeptiert die Regeln zu unserem und eurem Schutz und um einen reibungslosen Ablauf zu gewähren!